Neue Steuervorteile für Investoren

Degressive AfA im Mietwohnungsbau beschlossen

In seiner Sitzung vom 22. März 2024 hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für den Wohnungsbau in Höhe von 5% machen Investitionen in den Wohnungsbau noch attraktiver.

Dank der neu beschlossenen Änderungen können Investoren rückwirkend ab Oktober 2023 von einer erhöhten Abschreibung von 5 % über 6 Jahre profitieren. Die AfA kann für Gebäude ab der Effizienzklasse EH55, ohne eine Obergrenze für die Baukosten in Anspruch genommen werden.

Hier können Sie die ausführliche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lesen.

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